Verhaltenskodex

 

Verhaltenskodex zum Download


Wir wollen Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen liegt bei den ehrenamtlichen Mitgliedern.  Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch andere Mitglieder oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen begangen worden sind.

Wir verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, das niemand den uns anvertrauten seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Daher legen wir unserem Verein folgende Grundhaltung zugrunde:

1.    Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten ihre Rechte und ihre Würde. Wir stärken sie für ihr Recht auch seelische und körperliche Unversehrtheit einzutreten.

2.    Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen.

3.    Uns ist die besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den uns Anvertrauten bewusst. Wir handeln nachvollziehbar und ehrlich. Arbeitsbeziehungen gestalten wir transparent und nutzen keine Abhängigkeiten aus.
 
4.    Wir tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort und Tat. Wir beziehen dagegen aktiv Stellung. Nehmen wir Grenzverletzungen wahr, sind wir verpflichtet die Notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
 
5.    Unsere Verfahrenswege und Ansprechpartner im Vermutungs- und Mitteilungsfall sind klar und transparent.
 
6.    Wir sind uns bewusst, dass jegliche Form von Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen Konsequenzen (z.B. Vereinsausschluss) und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Diese Grundhaltung wird wie folgt in den Rahmenbedingungen für den Umgang mit den uns Anvertrauten in unserem Vereinsleben festgelegt:

1.    Die Angebote finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten, welche jederzeit frei zugänglich sein müssen, statt.

2.    Herausgehobene, intensive Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen (z.B. Leiter und Teilnehmer) sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind zu unterlassen.

3.    Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.

4.    Individuelle Grenzverletzungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen, auch verbal, müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.

5.    Unsere Sprache und Wortwahl ist durch Wertschätzung geprägt und an die Bedürfnisse der uns anvertrauten angepasst.

6.    Unerwünschte Berührungen. Körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt. Körperliche Berührungen haben altersgerecht und angemessen zu sein und setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus. Der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten.

7.    Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.

8.    Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Begleitpersonen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Unterbringung nach Geschlechtern getrennt zu erfolgen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.

9.    In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Schutzperson zu unterlassen. Ausnahmen sind mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuerteam oder dem Rechtsträger vorher eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.

10.    Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt. Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Schutzpersonen während des Duschens sowie beim An- und Auskleiden oder in unbekleidetem Zustand ist verboten. Auch darüber hinaus bleibt das Recht am eigenen Bild in Kraft.

11.    Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen und eine besondere Beziehung untereinander fördern, sind nicht erlaubt.

12.    Medien mit pornographischen Inhalten sind grundsätzlich verboten.

13.    Der Besuch von verbotenen Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, z.B. Wettbüros, Glücksspiellokale oder Lokale der Rotlichtszene ist untersagt.

14.    Der Konsum von Alkohol und Nikotin ist nur im Rahmen der im Jugendschutzgesetz festgelegten Regelungen zulässig. Weiterhin ist der Konsum von sonstigen Drogen laut Betäubungsmittelgesetz untersagt. Bezugs- und Begleitpersonen dürfen ihre Schutzpersonen nicht zum Konsum von Alkohol und anderen Drogen animieren oder bei der Beschaffung unterstützen.

15.    Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der Betreuungsaufgabe zulässig. Bei Veröffentlichungen von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.

16.    Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.


   

Impressum